Eigenkontrollverordnung


Sehr geehrte Kundschaft,

im Moment erhalten wir sehr viele Anfragen bzgl. der so genannten Eigenkontrollverordnung (EKV).
Grundsätzlich:
Für den privaten Bereich existiert im Moment noch keine gesetzliche Pflicht diese durchführen zu lassen.
Die EKV basiert auf einer Verordnung nach DIN 1986/ 30.
Diese Verordnung unterliegt einzig und allein den jeweiligen Bundesländern und können in den Ausführungen leicht differieren.
Genaues können Sie im Internet unter „ Eigenkontrollverordnung Abwasser“ nachlesen oder beim Verband VdRK (Verband Deutscher Rohr- und Kanal- Technik – Unternehmen e.V.) genauestens erfragen.
Sinn dieser EKV besteht darin bundesweit ein einheitliches, nachvollziehbares, digitales Netz von Abwasseranlagen und Systemen einzurichten auf das jederzeit, auch in Notfällen, von Behörden, Ämtern, Straßenbaufirmen usw. schnell und unkompliziert zugegriffen werden kann.

Bitte beachten:
Aus Umwelthaftungsgründen empfehlen wir Ihnen eine EKV durchführen zu lassen.
Beim Abschluss einer in absehbarer Zeit kommenden Umweltpflichtversicherung, sowie bei der in Anspruchnahme einer schon bestehenden Versicherung für Kanal- oder Folgeschäden besteht je nach Versicherung schon die Pflicht eine EKV vorzulegen.
Ein Schadenersatz kann im Moment aufgrund einer fehlenden EKV abgelehnt werden.

 
Böhm Abwasserservice       Tel.: 06203-404680       Hotline 08000-404680 (Kostenloser Anruf)